Conceptual image of a person voting during elections

Hinweise zur vorgezogenen Bundestagswahl

Informationen zur vorgezogenen Bundestagswahl

Im Wahlbüro der Gemeinde Stemwede (Amtshausplatz 1, 32351 Stemwede-Levern) können bist Sonntag (23.02.2025) 18 Uhr Wahlbriefe abgegeben bzw. im Briefkasten am Haupteingang eingeworfen werden. 

Bitte melden Sie sich umgehend im Wahlbüro der Gemeinde Stemwede, wenn Sie Ihre angeforderten Briefwahlunterlagen noch nicht erhalten haben!


Die Wahlbüros der Gemeinde Stemwede und des Kreises Minden-Lübbecke informieren auf dieser Seite über ein paar grundlegende Details.

  • Öffnungszeiten des Bürgerservices in der Woche vor der Bundestagswahl

    In der Woche vor der Wahl werden die Öffnungszeiten des Bürgerservices erweitert. Damit wollen wir den Wählerinnen und Wählern in Stemwede die Möglichkeit geben, flexibler ihre Stimme direkt im Amtshaus abgeben zu können. Der Bürgerservice wird daher wie folgt geöffnet sein:

    Montag          17.02.2025    8 - 16 Uhr

    Dienstag        18.02.2025    8 - 12 Uhr

    Mittwoch        19.02.2025    8 - 16 Uhr

    Donnerstag   20.02.2025    8 - 18 Uhr

    Freitag           21.02.2025    8 - 15 Uhr

    Auch am Samstag (22.02.2025) ist das Wahlteam zwischen 8:30 Uhr und 12:00 Uhr im Amtshaus erreichbar. 

  • Abholung im Rathaus / Stimmabgabe im Rathaus

    Die Unterlagen können direkt im Amtshaus in Levern abgeholt werden. Bei dieser Gelegenheit kann dann auch schon direkt im Amtshaus per Briefwahl gewählt werden. Wählerinnen und Wähler sollten für die Briefwahl im Rathaus hauptsächlich die Woche ab dem 17.02.2025 nutzen.
    Hintergrund: Wegen der engen Lieferfristen sind die Stimmzettel erst ab dem 10.02.2025 verfügbar und werden dann zunächst für die Versendung der Briefwahlunterlagen benötigt.

    Um mögliche Wartzeiten zu verkürzen bzw. zu vermeiden besteht die Möglichkeit, über das Online-Terminbuchungsportal einen Termin für die Abholung/Stimmabgabe im Amtshaus zu vereinbaren.

  • Einwurf im Amtshaus

    Wer seine Briefwahlunterlagen schriftlich beantragt und zugesandt bekommen hat, kann sie entweder mit der Post zurückschicken oder die Briefwahlunterlagen im Rathaus abgeben oder am Amtshaus in Levern einwerfen. Jedes Rathaus hat einen 24-Stunden-Briefeinwurf, der auch hierfür genutzt werden kann.

    Wichtig: Die fristgerechte Rücksendung der Wahlbriefe liegt in der Verantwortung der Wählerinnen und Wähler. Nur Wahlbriefe, die am Wahltag 23.02.2025 bis 18 Uhr im Rathaus vorliegen, können berücksichtigt werden.

  • Generell gilt

    Auch wer Briefwahl-Unterlagen beantragt und erhalten hat, hiervon jedoch keinen Gebrauch macht, kann am Wahlsonntag in einem Wahllokal seines Wahlkreises wählen gehen. Es müssen lediglich der Wahlschein und Personalausweis mitgebracht werden. 

    Nur Stimmzettel, die am Wahltag 23.02.2025 bis 18 Uhr vorliegen, können berücksichtigt werden.

  • Wahlergebnisse

    Die Ergebnisse zur Bundestagswahl aus Stemwede können Sie am Wahlabend über folgenden Button einsehen: 

  • Wahlbenachrichtigungen + Briefwahl

    Die stimmberechtigten Wählerinnen und Wähler in Stemwede werden in den nächsten Tagen ihre Wahlbenachrichtigungen erhalten. Ab dem 13. Januar 2025 können dann auch schon die Briefwahlunterlagen beantragt werden. Bis dann aber tatsächlich auch die Stimmzettel verschickt werden, wird es allerdings bis in den Februar hinein dauern. Denn erst nachdem Ende Januar Kreis-, Landes- und Bundeswahlausschuss abschließend getagt haben, können die Stimmzettel gedruckt und an die jeweiligen Briefwählerinnen und Briefwähler verschickt werden – voraussichtlich ab dem 10. Februar 2025. Die Wahlbriefe müssen dann bitte möglichst zügig an die Rathäuser zurückgeschickt oder direkt eingeworfen werden.