SCHLICHTEN STATT RICHTEN
Das gemeindliche Schiedswesen ist ein Instrument zur außergerichtlichen Streitbeilegung in deutschen Gemeinden. Ein neutraler Schiedsmann oder eine Schiedsfrau versucht bei Streitfällen zu vermitteln und eine Einigung zwischen den Parteien zu erzielen.
Schiedsstellen sind gesetzlich geregelt und zuständig für Nachbarschaftsstreitigkeiten, Miet- und Arbeitsrechtsangelegenheiten. Das Verfahren ist schneller, kostengünstiger und weniger formal als ein Gerichtsverfahren. Die Schiedspersonen sind ehrenamtlich tätig, haben eine spezielle Ausbildung durchlaufen und können zwischen den Parteien vermitteln.
Das gemeindliche Schiedswesen ist eine wichtige Alternative zur gerichtlichen Streitbeilegung und kann langwierige und teure Gerichtsverfahren vermeiden - sowohl in bürgerlich-rechtlichen Streitigkeiten als auch in den Strafsachen, für die Schiedspersonen schlichtend tätig sind:
- Kleine Meinungsverschiedenheiten
- Ärger mit Vermietern
- Hausfriedensbruch
- Nachbarschaftsstreitigkeiten
- Beleidigung
- Körperverletzung
- Bedrohung
- Sachbeschädigung
Die Palette der Möglichkeiten der vorgerichtlichen Streitschlichtung durch Schiedsfrauen und -männer ist umfangreich und sehr bürgerfreundlich. Jede Bürgerin und jeder Bürger sollte sich daher überlegen, ob die Streitschlichtung und damit der Weg zum Schiedsamt in den zulässigen Fällen nicht der bessere Weg ist. Denn kommt es zum Vergleich spart man zumindest viel Nerven, Zeit und Geld. Auch wenn die Streitschlichtung erfolglos bleiben sollte, ist weiterhin der Weg zu den ordentlichen Gerichten offen.
Weitere Informationen zum Schiedsamt erhalten Sie unter www.schiedsamt.de.
Unter www.streitschlichtung.nrw.de sind neben den Schiedsämtern auch die anerkannten Güterstellen und sonstigen Schlichtungsstellen im Land Nordrhein-Westfalen abrufbar.