Die Gemeindekasse ist für die Abwicklung des unbaren, wie auch baren Zahlungsverkehrs zuständig.
Hier werden sämtliche Zahlungseingänge und –ausgänge verbucht.
Die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde
Die Vollstreckungsbehörde fordert offene, bereits überfällige Forderungen gem. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW) ein. Mit der ersten Mahnung wird die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde tätig. Die gemeindlichen öffentlich-rechtlichen Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeiträge für den offenen Ganztag, Hundesteuer, Musikschulgebühren. Außerdem werden aufgrund der örtlichen Zuständigkeit Forderungen anderer Gläubigerinnen vollstreckt; zum Beispiel die Rundfunkgebühren/ -beiträge für den Westdeutschen Rundfunk.
Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung
- beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge (unter Einsatz der Parkkralle) und deren Versteigerung,
- von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
- jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
- in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)
sowie
- Zwangsversteigerungen
- Insolvenzverfahren
- Abnahme der Vermögensauskunft
- Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis
- Eintragung einer Zwangssicherungshypothek