Übermittlungssperren
Mit Übermittlungssperren können Sie das Übermitteln Ihrer Meldedaten an bestimmte Institutionen ausschließen.
Folgende Übermittlungssperren können Sie hier online bei Ihrer Meldebehörde einrichten:
• Datenübermittlungen an öffentlich-rechtliche Religionsgemeinschaften
• Auskünfte an Parteien, Wählergruppen und andere Träger von Wahlvorschlägen
• Auskünfte über Alters- und Ehejubiläen
• Auskünfte an Adressbuchverlage
• Datenübermittlung an das Bundesamt für Personalmanagement der Bundeswehr
Die Übermittlungssperren werden nur für diesen Wohnsitz eingerichtet. Wenn Sie eine Datenübermittlung für alle Wohnsitze ausschließen wollen, müssen Sie die Übermittlungssperren bei den entsprechenden Meldebehörden einrichten.
Das Einrichten von Übermittlungssperren ist kostenfrei.
Auskunftssperren
Die Meldebehörde darf Dritten einfache Melderegisterauskünfte und unter bestimmten
Voraussetzungen erweiterte Auskünfte aus dem Melderegister erteilen.
Sie können beantragen, dass keine Auskünfte aus dem Melderegister an Privatpersonen oder
nicht öffentliche Stellen weitergeleitet werden.
Dies ist allerdings nur dann möglich, wenn Sie glaubhaft machen, dass Ihnen oder einer anderen Person bei Erteilung einer Melderegisterauskunft eine Gefahr für Leben, Gesundheit,
persönliche Freiheit oder ähnliche schutzwürdige Interessen erwachsen kann.
Wie wird der Antrag gestellt?
Die Einrichtung einer Übermittlungs-oder Auskunftssperre können Sie schriftlich, persönlich oder online über die “Online-Dienste OWL“ bei der für Ihren Wohnort zuständigen Meldebehörde beantragen. Den Antrag können Sie formlos oder mit dem untenstehenden Vordruck stellen.
Bitte beachten Sie:
Der Antrag auf eine Auskunftssperre wegen Gefahr für Leib und Leben ist nicht über das Online-Portal möglich!
Dieser ist schriftlich oder persönlich bei der zuständigen Meldebehörde zu stellen.
Hierfür ist die Gefährdung durch geeignete Unterlagen nachzuweisen (beispielsweise Urteile, Strafanzeigen, ärztliche Bescheinigungen, Bestätigungen von Opferschutzstellen, Einrichtungen zum Schutz gegen Gewalt, Arbeitgeber.)