Die entsprechenden Anträge auf Erteilung eines Vorbescheids liegen beim Kreis Minden-Lübbecke zur Prüfung vor und wurden jetzt der Gemeinde Stemwede zur Beratung zugeleitet.
„Die Verwaltung beabsichtigt, den Sachverhalt in der Sitzung des Bauausschusses am 13. Februar im öffentlichen Teil fachlich zu beraten. Dort soll ein Votum erarbeitet werden, damit der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. Februar final entscheiden kann“, erklärte Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat. Nach den der Gemeinde vom Kreis übersandten Informationen handelt es sich um verschiedene Anlagentypen mit einer Höhe zwischen 199 und 262 Metern.
„Rat und Verwaltung der Gemeinde Stemwede sind nicht Genehmigungsbehörde. Diese Entscheidung obliegt bekanntlich der Kreisverwaltung in Minden“, so Abruszat. Allerdings habe die Kreisverwaltung - wie in vergleichbaren Fällen üblich - die entsprechenden Vorgänge der Verwaltung ins Amtshaus nach Levern übersandt, um zu bewerten, ob das sogenannte gemeindliche Einvernehmen zum Vorhaben des Investors erteilt werden kann oder nicht.
„Die Kreisverwaltung ist als Genehmigungsbehörde an das Votum des Gemeinderates und seiner Gremien nicht gebunden und entscheidet in eigener Verantwortung. Dennoch werden wir insbesondere die aktuellen Gesetzesinitiativen, die in dieser Woche in Berlin beschlossen werden sollen, auch auswerten und berücksichtigen müssen“, erläuterte Abruszat. Die Landesregierung in Düsseldorf habe bekanntlich den Regionalrat bei der Bezirksregierung in Detmold angewiesen, Flächen zu ermitteln, die für den Ausbau mit Windenergieanlagen vorzusehen sind. Dieses Verfahren sei, so Abruszat, formal zwar noch nicht beendet, zeige aber gute Lösungen auf, wie im Konsens im Regierungsbezirk – und damit auch in Stemwede – mit der Thematik umgegangen werden könne, um die gesetzlich vorgegeben Ausbauziele bei den erneuerbaren Energien zu erreichen.
„Die von dem Investor jetzt begehrten Anlagen betreffen allerdings Flächenkulissen außerhalb der vom Regionalrat in Detmold in den Blick genommenen Bereiche“, so Abruszat weiter. Wenn der Bundestag in dieser Woche gesetzlich klarstelle, dass Investitionsvorhaben außerhalb der festgelegten Flächenkulissen zurückzustellen seien, würde sich die Gemeindeverwaltung dieser Auffassung zu eigen machen und Bauausschuss und Gemeinderat empfehlen, das gemeindliche Einvernehmen nicht zu erteilen. „Wenn der Gesetzgeber einen Wildwuchs verhindern will und CDU, SPD, Grüne und FDP im Bundestag mit breiter Mehrheit diese Haltung in das Gesetzblatt bringen, ist dieses auch für uns handlungsleitend“, betonte der Stemweder Bürgermeister abschließend.