Bitte nutzen Sie dazu den bereitgestellten Online-Dienst oder das entsprechende Formblatt "Anmeldung eines Osterfeuers".
Kosten werden für die Anzeige der Osterfeuer nicht erhoben!
Achtung:
Befindet sich das Osterfeuer allerdings im Landschaftsschutzgebiet oder Naturschutzgebiet, ist es nicht nur der Gemeinde anzuzeigen, sondern zusätzlich durch den Kreis Minden-Lübbecke genehmigen zu lassen. Der Befreiungsantrag ist bei der Unteren Naturschutzbehörde möglichst bis zum 12.03.2024 einzureichen. Es ist allerdings gewünscht, dass die Anträge jetzt schon zeitnah eingehen.
Dieses hat der Kreis ausdrücklich eingefordert. Darauf hat die Gemeinde keinen Einfluss.
Ob Ihr beabsichtigtes Osterfeuer im Landschaftsschutzgebiet liegt, können Sie unter folgendem Link erkennen:
Rückfragen hierzu beantwortet der Kreis Minden-Lübbecke unter folgenden Kontaktdaten:
Kreis Minden-Lübbecke, Umweltamt, Untere Naturschutzbehörde, Portastraße 13, 32423 Minden.
Ansprechpartnerin ist Frau Lara-Marie Meyer, Tel: 0571/807 23442, Email: l.meyer@minden-luebbecke.de.