Wer schon jetzt sehen möchte, welche Summe auf dem Steuerbescheid steht, der Anfang des Jahres ins Haus flattert, kann dies auf der Homepage der Gemeinde bequem ausrechnen lassen. Sie benötigen lediglich den neuen Grundsteuermessbetrag, der Ihnen vom Finanzamt mitgeteilt wurde. Diese können Sie im Rechner eingeben, um Ihre Abgabe für 2025 berechnen zu lassen.
„Viele Stemwederinnen und Stemweder haben von der Grundsteuerreform gehört, können aber vielleicht nicht abschätzen, welche Konsequenzen das konkret für sie hat“, erklärt Stemwedes Bürgermeister Kai Abruszat. „Der Rechner auf unserer Homepage liefert vorab schon einen verlässlichen Betrag.“ Der Verwaltung sei es wichtig, möglichst transparent und einfach darzustellen, was sich wie und warum durch die Reform ändert, betont Kai Abruszat. „Auf unserer Homepage gibt es deshalb neben dem Online-Rechner auch weitere Informationen sowie Ansprechpartner beim zuständigen Finanzamt oder innerhalb der Verwaltung.“
Durch die Grundsteuerreform verschiebt sich auch in Stemwede einiges. „Die Reform sorgt dafür, dass – trotz gleichbleibenden Steuersätzen – einige Steuerpflichtige mehr, andere aber weniger zahlen müssen, als in den Vorjahren“, stellt Stemwedes Kämmerer Dieter Lange in Aussicht. Denn: das Finanzamt habe den Wert jedes Grundstücks und jeder Immobilie nach den gesetzlichen Neuregelungen des Bundesgesetzgebers neu bewertet, erklärt Lange.
Wer die Abgabenbescheide für 2024 und 2025 vergleicht, könne ganz genau sehen, welche finanziellen Auswirkungen die Neubewertung durch das Finanzamt konkret hat. „Dadurch, dass der Gemeinderat am 5. Dezember entschieden hat, die Hebesätze für Stemwede nicht zu verändern, ist dieser Vergleich problemlos möglich“, so Dieter Lange.
Auch für die Gemeindekasse sind die Veränderungen durch die Reform erheblich. „Das Verfahren führt in der Gemeinde im Jahr 2025 zu deutlich geringeren Einnahmen in einer Größenordnung von etwa 400.000 Euro“, rechnet Lange vor.
Das Jahr 2025 werde in vielerlei Hinsicht spannend, sind sich Bürgermeister und Kämmerer sicher. Beispielsweise müssten Finanzämter und Gerichte eine immense Zahl von Einsprüchen und Klagen bearbeiten. Mit Blick auf die Mindereinnahmen der Gemeinde sei eine Anpassung der Steuersätze für 2026, sobald bundesweit Rechtssicherheit bestehe, unausweichlich. Andere Kommunen im Mühlenkreis hätten bereits jetzt ihre Steuersätze zum 01.01.2025 deutlich angehoben.
„Wir müssen bei den Erträgen aus der Grundsteuer in den nächsten Jahren wieder auf das Niveau von 2024 kommen und auch den Inflationsausgleich berücksichtigen. Schließlich braucht unser Gemeinwesen hinreichende Finanzmittel, um wichtige Investitionen in der Gemeinde Stemwede stemmen zu können“, erklärt Bürgermeister Abruszat. „Daher müssen wir sicherlich auch noch für die Zukunft die Hebesätze anpacken. Wir werden deshalb die Entwicklungen und Entscheidungen in den nächsten Monaten sehr genau beobachten und auch weiterhin regelmäßig, transparent und verständlich darüber informieren.“
Grundsteuer-Hebesätze in Stemwede:
Der Gemeinderat hat in seiner jüngsten Sitzung am 5. Dezember 2024 beschlossen, die Hebesätze für die Grundsteuer nicht zu verändern. Somit gibt es in Stemwede 2025 weiterhin einen Hebesatz für die Grundsteuer A (Landwirtschaftliche Immobilien) in Höhe von 259% und einen Hebesatz für die Grundsteuer B (Wohn- und Nichtwohnimmobilien) in Höhe von 501%.