Eine silberne Justizia-Statur vor einem hellblauen Hintergrund. 

Schöffen-Vorschlagslisten werden ausgelegt

Der Rat der Gemeinde Stemwede hatte die Vorschlagslisten in seiner Sitzung am 21. Juni 2023 beschlossen. Gemäß §36 Abs. 3 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) besteht zwischen Dienstag, dem 18. Juli 2023 und Montag, dem 24. Juli 2023 die Möglichkeit, die Listen während der Öffnungszeiten der Verwaltung einzusehen. Außerhalb der Öffnungszeiten ist eine Einsichtnahme nur nach vorheriger Terminabsprache möglich (05745-78899-0).

Gegen die Vorschlagsliste kann gemäß §37 Gerichtsverfassungsgesetz (GVG) binnen einer Woche nach Schluss der Auslegung schriftlich oder zu Protokoll Einspruch mit der Begründung erhoben werden, dass in die Liste Personen aufgenommen wurden, die nach §§31 bis 34 GVG nicht aufgenommen werden durften oder sollten.

Der Einspruch kann während der Öffnungszeiten bei den am Ort der Auslegung anwesenden Beschäftigten der Gemeinde Stemwede zu Protokoll gegeben werden.

 

Verwaltungsstelle Levern (Amtshaus), Buchhofstraße 17, 32351 Stemwede (Erdgeschoss, Information)

Öffnungszeiten:

Montag bis Freitag 8:30 Uhr – 12:00 Uhr

Montag und Mittwoch: 14:00 – 16:00 Uhr

Donnerstag: 14:00 – 18:00 Uhr