Aufgrund der Katzenschutzverordnung sind Katzenhalter, die ihren Katzen unkontrollierten Auslauf im Freien gewähren (Freigängerkatzen), verpflichtet, folgendes sicherzustellen:
Freigängerkatzen, die älter als 12 Lebenswochen sind, sind mittels eines Mikrochips durch einen Tierarzt zu kennzeichnen.
Die Katzen sind in einem der folgenden Haustierregister zu registrieren:
- TASSO e. V., Otto-Volger-Str. 15, 65843 Sulzbach
- FINDEFIX Deutscher Tierschutzbund, In der Raste 10, 53129 Bonn
Fortpflanzungsfähige Freigängerkatzen sind kastrieren zu lassen.
Informationen bezüglich der Katzenschutzverordnung erhalten Sie beim Kreis Minden-Lübbecke, Herrn Linnemeier (0571 80724040).
(Pressemitteilung Kreis Minden-Lübbecke)