Wohngeld beantragen

Soziale Hilfen

Die Stadt Minden ist für die nachfolgenden Leistungen und Unterstützungen zuständig:


  • Asylleistungen zum Lebensunterhalt

    Anspruch nach dem Asylbewerberleistungsgesetz haben grundsätzlich:

    • Flüchtlinge, die der Gemeinde Stemwede zugewiesen sind, sich tatsächlich hier aufhalten und im Besitz einer ausländerbehördlichen Gestattung sind, während der Dauer ihres Asylverfahrens
    • Flüchtlinge, deren Asylantrag abgelehnt wurde mit der entsprechenden ausländerrechtlichen Duldung, wenn eine Rückkehr ins Heimatland derzeit aus humanitären oder völkerrechtlichen Gründen (noch) nicht möglich ist
    • Ausreisepflichtige Personen, die sich mit abgelaufener oder gänzlich ohne ausländerrechtliche Erlaubnis in Deutschland aufhalten 


    Folgende Leistungen sind vorgesehen:

    • Grundleistungen für Ernährung, Unterkunft, Heizung, Kleidung, Gesundheits- und Körperpflege, Gebrauchs- und Verbrauchsgüter im Haushalt;
    • Leistungen zur Deckung persönlicher Bedürfnisse im Alltag (Bargeld bzw. das sogenannte Taschengeld);
    • Leistungen bei Krankheit, Schwangerschaft und Geburt;
    • bei besonderen Umständen auch weitere Leistungen, die vom Einzelfall abhängen.
  • Grundsicherung für Arbeitsuchende/Arbeitslosengeld II (ALG II)

    Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt erwerbsfähige Menschen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten.

    Für ALG II-Leistungen wenden Sie sich bitte an den Kreis Minden-Lübbecke:

    https://www.minden-luebbecke.de/Service/Jobcenter-proArbeit- 

  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung

    Stemweder und Stemwederinnen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können einen Antrag auf Grundsicherung stellen, wenn sie zum Beispiel keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben oder ihnen keine sonstigen Mittel zur Verfügung stehen.

  • Hilfe zum Lebensunterhalt

    Stemweder und Stemwederinnen können Hilfe zum Lebensunterhalt beanspruchen, wenn sie zum Beispiel vorübergehend erwerbsunfähig sind und ihnen keine sonstigen Mittel zur Verfügung stehen.

  • Hilfe in anderen Lebenslagen

    Menschen in einer besonderen Lebenssituation infolge von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, hohem Alter oder bei besondern sozialen Schwierigkeiten, die Unterstützung benötigen, können Leistungen beanspruchen. Die Leistungserbringung ist einkommens- und vermögensabhängig.

    Bitte wenden Sie sich an den Kreis Minden-Lübbecke:

    https://www.minden-luebbecke.de/Service/Jobcenter-proArbeit- 

  • Wohngeld

    Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
    Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen.
    Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.

    Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.