Die Gemeinde Stemwede ist selbst keine Straßenverkehrsbehörde. Die Verkehrssicherungspflicht des Straßenbaulastträgers ist aber eine Amtspflicht. Diese besteht nicht zuletzt darin, Verkehrsteilnehmerinnen und Verkehrsteilnehmer vor potenziellen Gefahren zu schützen, die bei der Benutzung öffentlicher Verkehrsflächen entstehen können. Aus Sicht der Gemeinde Stemwede ist ein besonderes Augenmerk gerade auf besondere Gruppen zu legen, die im Straßenverkehr häufig benachteiligt sind. Kinder und ältere Menschen, Radfahrerinnen und Radfahrer sowie Fußgängerinnen und Fußgänger sind dabei besonders im Blick zu behalten.
In regelmäßigen Abständen werden sogenannte Verkehrsschauen durchgeführt. Aufbau und Ablauf von Verkehrsschauen orientieren sich dabei an den Richtlinien, die die Arbeitsgruppe Verkehrsmanagement der Forschungsgesellschaft für Straßen- und Verkehrswesen erarbeitet hat. Die Straßenverkehrsbehörde des Kreises Minden-Lübbecke wird auch in Zukunft Verkehrsschauen auf dem Gemeindegebiet in Absprache mit der Gemeindeverwaltung durchführen. Dabei fließen auch Anregungen aus der Bürgerschaft oder aus den Gremien des Gemeinderates sowie der Gemeindeverwaltung selbst ein.