Viele glauben, beim Standesamt könne man "nur" heiraten.
In Wirklichkeit begleitet Sie das Standesamt Ihr ganzes Leben lang.
Nicht selten im Leben müssen Ereignisse und Tatsachen durch Urkunden nachgewiesen werden, um z.B. Kindergeld zu beantragen, heiraten zu können, eine Erbangelegenheit vor dem Nachlassgericht zu klären, oder private und gesetzliche Versicherungsleistungen in Anspruch zu nehmen.
Die Standesämter stellen aus den bei ihnen geführten Personenstandsregistern beweiskräftige Urkunden, beglaubigte Auszüge und Abschriften her.
Weitere Aufgaben sind unter anderem die Beurkundung der Vaterschaftsanerkennung die Entgegennahme und Beurkundung eidesstattlicher Versicherungen in Personenstandsangelegenheiten, die Beglaubigung und Entgegennahme von namensrechtlichen Erklärungen, die Ausstellung von Ehefähigkeitszeugnissen, Mitteilungen an andere Standesämter und die Führung der Testamentskartei.