Medical doctor ER team, surgeon and anesthetist on medical clini

Hausarzt werden in Stemwede

Als Flächengemeinde ist uns die Sicherstellung einer umfassenden hausärztlichen Versorgung ein großes Anliegen.

Deshalb unterstützen wir Hausärzte aktiv bei der Niederlassung durch:

  • Unterstützung bei der Suche nach Praxisräumen
  • Vermittlung von Praxisübernahmen
  • Beratung zu finanziellen Fördermöglichkeiten (Land NRW, KVWL) und deren Beantragung
  • Unterstützung bei Wohnungssuche, Kinderbetreuungsmöglichkeiten und Behördengängen
  • Vernetzung der Akteure im Gesundheitswesen vor Ort

Fördermöglichkeiten:

  • Hausarztaktionsprogramm des Landes NRW

    Mit dem Hausarztaktionsprogramm fördert das Land NRW die Niederlassung von Hausärzten in Gebieten, in der die hausärztliche Versorgung aufgrund der Altersstruktur der Hausärzteschaft bedroht ist bzw. mittelfristig gefährdet sein kann mit einem Zuschuss i. H. v. bis zu 60.000,- Euro.

    Stemwede gilt als eine solcher Gemeinden, in der die hausärztliche Versorgung mittelfristig gefährdet sein kann (Förderregion 2). Eine Förderung des Landes NRW ist somit grundsätzlich möglich. 

    Weitere Leistungen aus dem Programm:

    • Förderung der Weiterbildungsassistenz mit 500 Euro monatlich, die in den Förderregionen ihre
      Weiterbildungszeit in Hausarztpraxen absolvieren.
    • Förderung der Ausbildung von medizinischen Fachangestellten (MFA) zu einer Entlastenden
      Versorgungsassistentin (EVA) in Höhe von bis zu 1.000 Euro.
    • Förderung der Errichtung von Lehrpraxen einmalig mit bis zu 10.000 Euro (Investitionskosten).


  • Angebote der KVWL

    Beratung und Information:

    • Niederlassungsseminare/ Niederlassungsberatung/Kooperationsberatung
    • Praxisbörse/Praxisabgeberseminare/Unterstützung bei Nachfolgersuche
    • Betriebswirtschaftliche Beratung/ Abrechnungsberatung/QM
    • Patenschaften für Neu-Niedergelassene

    Finanzielle Förderung:

    • Investitionskostenzuschüsse für hausärztlich Niedergelassene (knapp 29 000 Euro pro Arzt)
    • Sicherstellungszuschläge nach § 105 Abs. 1 SGB V als Einmalzahlungen bei Gründung oder Übernahme einer Praxis oder bei Verpflichtung zu einer mehrjährigen Anstellung oder unabhängig davon als pauschaler Betrag von 1 500 Euro pro Quartal oder als Zuschlag von zehn Euro pro Fall, der über der durchschnittlichen Fallzahl der Fachgruppe abgerechnet wird
    • Nachwuchskampagne „Praxisstart“ (Unterstützung bei der Niederlassung, Beratungs- und Förderangebote, Stipendien)
    • Nachwuchskampagne „Lass dich nieder“ (Informationen zur Niederlassung, Beratungs- und Förderangebote, Famulaturbörse)
    • Famulaturbörse
      • Förderung von Medizinstudenten, die ihre Famulatur in einer hausärztlichen Praxis / in einer Praxis der allgemeinen fachärztlichen Versorgung in einer ländlichen Region absolvieren
      • Fördersumme in einer Hausarztpraxis: bis zu 400€ im Monat; bei einer allgemeinen fachärztlichen Praxis: bis zu 200€ im Monat
      • Förderdauer: max. zwei Monate
    • Weiterbildung zum Facharzt
      • Monatliche Bezuschussung der Weiterbildung mit 4.800€
      • Förderdauer: 3-24 Monate
      • Weiterbildungsassistenten der Allgemeinmedizin, die in einer Praxis in einer unterversorgten Region oder in einer drohend unterversorgten Region tätig werden, können einen zusätzlichen Gehaltszuschuss in Höhe von 500 bzw. 250 Euro erhalten
    • Förderverzeichnis
      • Für Standorte bzw. Planungsbereiche in Westfalen-Lippe, in denen ein besonderer Sicherstellungsbedarf festgestellt wird, gewährt die KVWL auf Antrag besondere Maßnahmen zur Sicherstellung der ambulanten Versorgung (z.B. Gewährung einer Umsatzgarantie zum Praxisaufbau oder zur Aufrechterhaltung, die Übernahme von Kosten (Umzugskosten, Einrichtungskosten, Kooperationskosten) oder Gewährung von Darlehen zum Praxisaufbau oder zur Praxisübernahme)
      • Gefördert wird die Übernahme eines voll- oder teilzeitigen Versorgungsauftrages an den ausgewiesenen Standorten (Zulassung oder Anstellung, Hauptpraxis oder Zweigpraxis)


  • Förderrichtlinie zur Sicherstellung der ärztlichen Versorgung auf dem Gebiete der Gemeinde Stemwede

    Ärzteversorgung ist ein wesentlicher Standortfaktor, besonders im ländlichen Raum. Auch wenn die Zuständigkeit für die medizinische Versorgung bei der kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) begründet ist, wollen sich Rat und Verwaltung der Gemeinde Stemwede als zuverlässige Partner bestehender und zukünftiger Akteure im Bereich der Ärzteversorgung engagieren. Deshalb hat der Gemeinderat diese Förderrichtlinie erarbeitet und beschlossen.