Erklärung zur Barrierefreiheit

Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Gemeinde Stemwede hat den Anspruch, ihre Internetseiten barrierefrei zugänglich zu machen. Die folgende Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Webpräsenz der Gemeinde Stemwede www.stemwede.de und für das Serviceportal der Gemeinde Stemwede.

Als öffentliche Verwaltung streben wir es an, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien‐Informationstechnik‐Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtline (EU) 2019/882 des europäischen Parlaments und des Rates  barrierefrei zugänglich zu machen.


Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Diese Webpräsenz ist mit den zuvor genannten Anforderungen nur teilweise vereinbar. Manche Inhalte sind nicht barrierefrei.

  • Tastaturfunktionen

Nicht jeder Punkt der Website ist über Tastaturfunktionen zu erreichen.

  • PDF-Dateien

Die PDF-Dateien auf der Website werden nach und nach überprüft und gemäß den Richtlinien für Barrierefreiheit überarbeitet.

  • Bilder/Logos

Nicht alle Bilder oder Logos sind durch Alternativtexte hinterlegt.

Wir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern.


Vorlesen lassen

Unsere Internetseite bietet ein eigenes Vorleseprogramm: den ReadSpeaker. Um diesen nutzen zu können, klicken Sie im oberen Bereich der Seiten die Schaltfläche für das Vorleseprogramm:


Was ist der Readspeaker und wie profitieren Sie davon?
 
Viele Menschen sind darauf angewiesen, sich Informationen vorlesen zu lassen. Dies betrifft nicht nur Menschen, die aus unterschiedlichen Gründen nicht selbst lesen können. Das Selbstlesen stellt für verschiedene Menschen eine Barriere dar. Der Readspeaker nimmt diese Barriere und ermöglicht es, sich alle Informationen vorlesen zu lassen. Zusätzlich bietet er auch eine Übersetzungsfunktion in 18 verschiedene Sprachen an! Hierfür muss der Text lediglich markiert werden, um dann in die gewünschte Sprache übersetzt zu werden.


Bedienung der Internetseite per Tastatur

Diese Internetseite kann durch Betätigen der Tab-Taste auf der Computertastatur bedient und durchschritten werden. Sie haben die Möglichkeit, diese Internetseite linear durch fortwährendes Betätigen der Tab-Taste zu durchschreiten. Mit Hilfe der zentralen Sprungziele, welche Sie direkt nach dem Laden der Seite durch Betätigen der Tab-Taste erreichen, kann direkt ein spezifischer Bereich dieser Internetseite angesprungen werden.


Feedback | Barriere melden

Über Ihr Feedback zur Barrierefreiheit dieser Internetseite freuen wir uns. Kontaktieren Sie uns vor allem auch, wenn Sie auf Einschränkungen in der Barrierefreiheit unserer Internetseiten stoßen! Wir sind für jeden Hinweis dankbar und bemühen uns stetig, unseren Onlineauftritt barrierearmer zu gestalten. 

Wenn Sie Verbesserungsvorschläge für unsere Internetseiten haben, können Sie unser Feedback-Formular nutzen oder sich an den oben angegeben Kontakt wenden. 


Durchsetzungsverfahren

Sie sind berechtigt, eine Beschwerde bei der Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen einzureichen, sollten Sie keine zufriedenstellende Antwort zu Ihrem Feedback erhalten haben. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit die Gemeinde Stemwede diese beheben kann. Um Ihre Beschwerde zu melden, schreiben Sie eine E-Mail an die Überwachungsstelle für barrierefreie Informationstechnik des Landes Nordrhein-Westfalen.
 

Genehmigung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Die Erklärung zur Barrierefreiheit wurde formell genehmigt von:

Gemeinde Stemwede

 

Stand: 15.01.2025