Abwasser

Der Wirtschaftsbetrieb Abwasser betreibt eine Zentralkläranlage in der Ortschaft Wehdem.

Kanalnetz

Das gesamte Kanalnetz in der Gemeinde Stemwede besteht aus:

90,10 km Kanalleitungen sowie insgesamt 2.326 Schächten, davon

Regenwasser-Kanäle RW 15,60 km
Schmutzwasser-Kanäle SW 32,60 km
Mischwasser-Kanäle MW 41,90 km

Ferner sind 49 km Hauptdruckrohrleitungen der Durchmesser 225 mm bis Durchmesser 350 mm, ca. 52,50 km Druckrohrleitung in DN 50 mm bis DN 100 mm und 931 Hausentwässerungspumpwerke zu unterhalten.

Druckentwässerung

Einige Grundstücke in der Gemeinde Stemwede sind mittels einer Druckentwässerungsanlage an die öffentliche Abwasseranlage angeschlossen.

Die Wartung und Unterhaltung dieser Anlage hat der Anschlussnehmer sicherzustellen.

Zur Erhaltung der Funktionstüchtigkeit wird eine regelmäßige Sichtkontrolle und Reinigung des Schachtes empfohlen. Bei Störungen an der Druckentwässerungsanlage sollte der Elektriker informiert und zur Schadensbeseitigung herangezogen werden. Bei Reparaturarbeiten werden die Ersatzteile von der Gemeinde bereitgestellt. Der Elektriker kann diese im Austausch bei der Zentralkläranlage Wehdem erhalten.



Grundstücksentwässerungsanlagen

Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben

Auf Grundstücken, die nicht an das öffentliche Kanalnetz angeschlossen sind, werden Kleinkläranlagen und vereinzelt auch noch abflusslose Gruben betrieben.

Entsprechend den Satzungsbestimmungen (siehe Ortsrecht) ist jeder Betreiber einer Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube verpflichtet, die Entsorgung ausschließlich durch die Gemeinde zuzulassen und den zu entsorgenden Inhalt zu überlassen (siehe § 4 der Satzung).Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben müssen in regelmäßigen Abständen geleert werden. Dieser Abfuhrrhythmus richtet sich nach Art, Größe und Beschaffenheit der jeweiligen Anlage.

  • Abfuhrrhythmus

    Kleinkläranlagen, für die eine gültige wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt und die mindestens einmal jährlich von einer Fachfirma gewartet werden, sind bei Bedarf auszufahren, spätestens jedoch nach 4 Jahren. Abflusslose Gruben werden in kürzeren Abständen geleert.

  • Entleerung  

    Für die Entleerung, Abfuhr und Entsorgung des Inhaltes der Kleinkläranlagen und abflusslosen Gruben ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig. Mit der Durchführung der Entsorgung wurde, nach erfolgter Ausschreibung, die Firma Wüppenhorst in Oppenwehe beauftragt.


  • Ankündigung einer Leerung

    Im Monat vor der turnusmäßigen Leerung der Kleinkläranlage oder abflusslosen Grube erhält jeder betroffene Grundstückseigentümer bzw. Betreiber eine schriftliche Benachrichtigung durch die Gemeinde Stemwede. Die Betreiber der monatlich zu leerenden Anlagen erhalten von der Gemeinde keine gesonderte Benachrichtigung.

  • Abfuhrtermine  

    Der genaue Abfuhrtermin wird dann von der Fa. Wüppenhorst ebenfalls schriftlich mitgeteilt. In unserer Gemeinde erfolgen die Abfuhren grundsätzlich montags. Nur in technisch bedingten Einzelfällen sind Abweichungen möglich. Sollte der mitgeteilte Abfuhrtermin nicht passen, setzen Sie sich bitte rechtzeitig vorher direkt mit der Fa. Wüppenhorst, Tel. 05773/620, in Verbindung.
    Für eine vergebliche Anfahrt werden 56,52 € je angefangene halbe Stunde in Rechnung gestellt.

  • Abfuhrgebühren ab 01.01.2025 

    je m³ Fäkalsschlamm:

    Kleinkläranlage 36,20 €

    Abflusslose Grube 31,39 €

  • Selbst ausfahrende Landwirte

    Auch Landwirte denen auf Antrag die Abwasserbeseitigungspflicht übertragen worden ist, haben jede Fäkalschlammentsorgung der Gemeinde anzuzeigen.

    Wer ohne gültige Erlaubnis selbst den Fäkalschlamm entsorgt, begeht eine Ordnungswidrigkeit (siehe § 14 der Satzung), die mit einer Geldbuße bis zu 50.000,00 € geahndet werden kann.