Denkmalschutz

Der Denkmalschutz wurde im Jahr 1980 mit der Einführung des Denkmalschutzgesetzes in Nordrhein-Westfalen erstmals konkret geregelt.

Als untere Denkmalschutzbehörde ist jede Kommune für Schutz, Pflege und Zustandsüberwachung von Denkmälern nach dem Denkmalschutzgesetz NRW zuständig. Über die Eigenschaft der Denkmalwürdigkeit entscheidet die untere Denkmalbehörde im Einvernehmen mit der LWL-Denkmalpflege, Landschafts- und Baukultur in Westfalen. Denkmalwürdige Gebäude werden in die Denkmalliste der jeweiligen Kommune aufgenommen.

In Stemwede sind derzeit insgesamt 81 Objekte als Baudenkmäler in die Denkmalliste eingetragen. Darunter sind so unterschiedliche Objekte wie Kirchen, Fachwerkgebäude, Grünanlagen und Glockentürme.