Ein Straßenschild mit dem Straßennamen "Zum Alten Bünselmark". Im Hintergrund ist leicht verschwommen das Baugebiet zu erkennen. 

Baugebiet Oppenwehe

Die Gemeinde Stemwede kann in der zweiten Vermarkungsphase noch Wohnbaugrundstücke in Größe von 756 qm bis 899 qm im Bereich des ehemaligen Marktplatzgeländes Oppenwehe in Stemwede-Oppenwehe anbieten. Die Grundstücke liegen im Gebiet der 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles „Oppenwehe West“ in Stemwede-Oppenwehe.

Der Kaufpreis für die voll erschlossenen Wohnbauflächen ist mit 55,-- EUR/qm festgesetzt.

Darin enthalten sind die Erschließungskosten, Anschlussbeiträge für die Abwasserbeseitigung sowie die Vermessungskosten. Vom Wasserwerk der Gemeinde Stemwede wird bei Errichtung eines Wohnhauses zusätzlich noch der Anschlussbeitrag für die Frischwasserversorgung in Höhe von ca. 2.000 – 2.500 EUR pro Anschluss erhoben.

Auch für die Herstellung der Anschlüsse für Energieversorgung (Strom) und Telekommunikation (Telefon/Internet) sind von Ihnen ebenfalls noch separate Beträge an die jeweiligen Versorger zu leisten.

Eine Bebauung der Grundstücke ist nach Vertragsabwicklung und Eigentumsumschreibung unverzüglich möglich.

Für Fragen zur geltenden 2. Satzung zur Änderung der Satzung über die Grenzen des im Zusammenhang bebauten Ortsteiles »Oppenwehe West« in Stemwede-Oppenwehe, die unter anderem Vorgaben zu Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise und Baugestaltung enthält, wenden Sie sich bitte an den zuständigen Mitarbeiter Cord Hegerfeld,  05745 788 99 915,  c.hegerfeld@stemwede.de

Bei verbindlichem Erwerbsinteresse ist das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Bewerbungsformular per Mail an  r.wittenbrink@stemwede.de oder per Briefpost an Gemeinde Stemwede, z. H. Herrn Wittenbrink, Amtshausplatz 1, 32351 Stemwede zu senden.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn Wittenbrink unter Telefon  05745 78899 948 oder Mail  r.wittenbrink@stemwede.de.