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Rathaus Stemwede - Altes Amtshaus © Copyright: Oliver Lange (Oldenburg 2014)
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Finanzen/Gemeindekasse

Haushaltspläne

Haushaltsplan 2022/2023 (interaktiv)

Haushaltsplan 2021 (interaktiv)

Haushaltsplan 2019 / 2020 (PDF, 11,4 MB)

Haushaltsplan 2017 / 2018 (PDF, 7,3 MB)

Haushaltsplan 2016

Wirtschaftspläne

Wirtschaftsplan Wirtschaftsbetrieb 2023 (PDF, 1018 kB)

Wirtschaftsplan Wasserwerk 2023 (PDF, 589 kB)

Wirtschaftsplan Wirtschaftsbetrieb 2022 (PDF, 1,1 MB)

Wirtschaftsplan Wasserwerk 2022 (PDF, 597 kB)

Wirtschaftsplan Wirtschaftsbetrieb 2021 (PDF, 2,2 MB)

Wirtschaftsplan Wasserwerk 2021 (PDF, 991 kB)

Wirtschaftsplan Wasserwerk 2020 (PDF, 1,2 MB)

Wirtschaftsplan Wirtschaftsbetrieb 2020 (PDF, 749 kB)

Wirtschaftsbetrieb Gemeinde Stemwede / Wasserwerk

Die Bereiche Abwasser, Infrastrukturvermögen, zentrales Gebäudemanagement und Baubetriebshof bilden die eigenbetriebsähnliche Einrichtung Wirtschaftsbetrieb Gemeinde Stemwede.
Daneben wird das Wasserwerk der Gemeinde Stemwede als Eigenbetrieb nach der Eigenbetriebsverordnung NRW geführt. Aufgaben des Wirtschaftsbetriebes Gemeinde Stemwede sind:

  • der Neubau, die Instandhaltung und lfd. Unterhaltung des Infrastrukturvermögens der Gemeinde Stemwede,
  • die Errichtung, die Instandhaltung und lfd. Unterhaltung des Immobilienbestandes der Gemeinde Stemwede sowie dessen Vermietung an die jeweiligen Fachbereiche,
  • die Erfüllung der der Gemeinde Stemwede obliegenden Abwasserbeseitigungspflicht nach den Bestimmungen des Landeswassergesetzes NW (LWG),
  • das Betreiben eines Baubetriebshofes für Bau- und Unterhaltungsleistungen, den Winterdienst, die Verkehrssicherungspflicht und sonstige Dienstleistungen für die Gemeinde und ihre Eigenbetriebe. Die Steuerung der Betriebe obliegt dem Fachbereich Finanzen der Gemeinde Stemwede in den auch das zentrales Gebäudemanagement als Teil des Wirtschaftsbetriebes angesiedelt ist.

Anliegen und Anfragen können per Mail an das zentrale Postfach des Gebäudemanagements (zgm@stemwede.de) gerichtet werden.

Gemeindekasse

Die Gemeindekasse ist für die Abwicklung des unbaren, wie auch baren Zahlungsverkehrs zuständig.
Hier werden sämtliche Zahlungseingänge und –ausgänge verbucht.

Die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde

Die Vollstreckungsbehörde fordert offene, bereits überfällige Forderungen gem. Verwaltungsvollstreckungsgesetz (VwVG NRW) ein. Mit der ersten Mahnung wird die Gemeindekasse als Vollstreckungsbehörde tätig. Die gemeindlichen öffentlich-rechtlichen Forderungen sind zum Beispiel Grundbesitzabgaben, Gewerbesteuer, Elternbeiträge für den offenen Ganztag, Hundesteuer, Musikschulgebühren. Außerdem werden aufgrund der örtlichen Zuständigkeit Forderungen anderer Gläubigerinnen vollstreckt; zum Beispiel die Rundfunkgebühren/ -beiträge für den Westdeutschen Rundfunk.

Die Vollstreckung umfasst z.B. die Pfändung

  • beweglicher Sachen einschließlich Kraftfahrzeuge (unter Einsatz der Parkkralle) und deren Versteigerung,
  • von Konten bei Banken/Geldinstituten oder Einkommen beim Arbeitgeber,
  • jeglicher anderer verwertbarer Rechte,
  • in den Grundbesitz (Eintragung von Zwangssicherungshypotheken, Zwangsversteigerungen)

sowie

  • Zwangsversteigerungen
  • Insolvenzverfahren
  • Abnahme der Vermögensauskunft
  • Eintragung in das zentrale Schuldnerverzeichnis
  • Eintragung einer Zwangssicherungshypothek

Kontakt

Dieter Lange »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede

Telefon: 05745/78899 926
Fax: 05745/78899180
E-Mail oder Kontaktformular

Servicezeiten

Wir arbeiten gerade an unserer neuen Homepage! Diese wird bald online gehen. 


Terminvereinbarung: 

Um Wartezeiten bei Ihren Anliegen und Ihrem Besuch im Stemweder Amtshaus zu vermeiden
, empfehlen wir Ihnen, einen Termin zu reservieren. 

Bitte nutzen Sie hierfür unsere Online-Anmeldung oder kontaktieren Sie uns per Mail über buergerservice@stemwede.de oder telefonisch unter 05745/78899-0.

Wir sind gerne für Sie da! 


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