Der Wirtschaftsbetrieb Infrastrukturvermögen unterhält 648 Kilometer gemeindliche Straßen und Wege.
Die Aufgaben umfassen unter anderem
Verlegung von privaten Leitungen in öffentlichen Verkehrsflächen (PDF, 189 kB)
Die Satzungen können Sie in der Rubrik »Ortsrecht« nachlesen.
Hinweis:
Die Zuständigkeit für Baumaßnahmen an Kreisstraßen liegt beim Kreis Minden-Lübbecke. Der Kreis Minden-Lübbecke ist auch für den Bau von Radwegen an Kreisstraßen zuständig. Die Zuständigkeit für Gehwege / Parkstreifen liegt jedoch immer bei der jeweiligen Stadt bzw. Gemeinde, auch wenn diese an Kreisstraßen liegen.
Die Zuständigkeit für die Straßenbaumaßnahmen an Landesstraßen und Bundesstraßen liegt beim Landesbetrieb Straßenbau NRW.