Über die Bauleitplanung steuert die Gemeinde die bauliche und sonstige Nutzung der Grundstücke in ihrem Gebiet. Die Bauleitplanung umfasst den Flächennutzungsplan (vorbereitender Bauleitplan) und die Bebauungspläne (verbindlicher Bauleitplan).
Die Verfahren zur Aufstellung der Bauleitpläne regelt das Baugesetzbuch. Bürgerinnen und Bürger können aktiv an den Verfahren mitwirken, indem sie ihre Anregungen während der Beteiligungsfristen einbringen.
Flächennutzungsplan
Der Flächennutzungsplan (FNP) wird auch als vorbereitender Bauleitplan bezeichnet. Er stellt die vorhandene und beabsichtigte Entwicklung für alle Flächen im gesamten Gemeindegebiet dar.
So gibt der FNP beispielsweise die Nutzungsart vor für Flächen, die bebaut oder zur Bebauung vorgesehen sind. Er gliedert sie in
Ebenso stellt der Flächennutzungsplan die Bereiche dar, die die Gemeinde von Bebauung freihalten will. Hierzu gehören vor allem die Flächen für die Landwirtschaft, aber auch Grün-, Forst- und Wasserflächen.
Der Flächennutzungsplan entfaltet keine unmittelbare Rechtswirkung Dritten gegenüber. Er beinhaltet keine Eingriffe in das Eigentum, begründet keine Entschädigungsansprüche und bewirkt keinen Rechtsanspruch auf die Zulassung eines Bauvorhabens. Wohl aber ist der Flächennutzungsplan behördenverbindlich.
Der wirksame Flächennutzungsplan der Gemeinde Stemwede ist seit 1975 verbindlich. Seitdem hat die Gemeinde zahlreiche Änderungen für kleinere Teilbereiche durchgeführt. Interessierte können den wirksamen Flächennutzungsplan und die Änderungen bei der Gemeinde einsehen.
Bebauungspläne
Bebauungspläne (B-Pläne) konkretisieren die Darstellungen des Flächennutzungsplanes im Rahmen des Baugesetzbuches. Auf diese Weise stellen die Kommunen die städtebauliche Ordnung sicher. Konsequenterweise sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln und dürfen dessen Darstellungen nicht widersprechen.
Anders als der Flächennutzungsplan entfaltet ein Bebauungsplan unmittelbare Rechtsverbindlichkeit gegenüber Dritten. Der Rat beschließt alle B-Pläne als Satzung, somit sind sie als Teil des Ortsrechts für alle Bürgerinnen und Bürger bindend. Deshalb nennt man die Bebauungsplanung auch verbindliche Bauleitplanung.
Ein Bebauungsplan setzt beispielsweise die überbaubaren Flächen auf einem Grundstück, Art und Maß der baulichen Nutzung sowie die Erschließung der Grundstücke in einem räumlich abgegrenzten Bereich verbindlich fest. Außerdem gibt er die zulässige Geschosshöhe und die Bebauungsform vor.
Insofern ist der Bebauungsplan ausschlaggebend dafür, ob Bauvorhaben genehmigt werden können.