Die Grundsicherung für Arbeitsuchende unterstützt erwerbsfähige Menschen zwischen dem 15. und 65. Lebensjahr, die nicht in der Lage sind, ihren Lebensunterhalt aus eigenem Einkommen und Vermögen zu bestreiten.
Für ALG II-Leistungen wenden Sie sich bitte an den Kreis Minden-Lübbecke:
https://www.minden-luebbecke.de/Service/Jobcenter-proArbeit-
Stemweder und Stemwederinnen, die das 65. Lebensjahr vollendet haben oder die dauerhaft voll erwerbsgemindert sind, können einen Antrag auf Grundsicherung stellen, wenn sie zum Beispiel keine ausreichenden Rentenansprüche erworben haben oder ihnen keine sonstigen Mittel zur Verfügung stehen.
Stemweder und Stemwederinnen können Hilfe zum Lebensunterhalt beanspruchen, wenn sie zum Beispiel vorübergehend erwerbsunfähig sind und ihnen keine sonstigen Mittel zur Verfügung stehen.
• Hilfe in anderen Lebenslagen
Menschen in einer besonderen Lebenssituation infolge von Krankheit, Behinderung, Pflegebedürftigkeit, hohem Alter oder bei besondern sozialen Schwierigkeiten, die Unterstützung benötigen, können Leistungen beanspruchen. Die Leistungserbringung ist einkommens- und vermögensabhängig.
Bitte wenden Sie sich an den Kreis Minden-Lübbecke:
https://www.minden-luebbecke.de/Service/Jobcenter-proArbeit-
Zum 1. Januar 2023 tritt die Wohngeldreform 2023 in Kraft, durch die wesentlich mehr Menschen Wohngeld in Anspruch nehmen können.
Es ist allerdings mit längeren Bearbeitungszeiten zu rechnen, da die Wohngeldbehörden die Vielzahl der eingehenden Neuanträge mit dem vorhandenen Personal bewältigen müssen.
Den Bürgerinnen und Bürgern gehen keine Ansprüche verloren, da die Berechnung des Wohngeldes ab Antragseingang rückwirkend erfolgt.
Ab Mitte Dezember kann online über den Wohngeldrechner des Landes www.wohngeldrechner.nrw.de die Höhe eines eventuellen Anspruchs auf Wohngeld berechnet und anschließend ein Wohngeldantrag gestellt werden.
• Zweiter Heizkostenzuschuss
Wohngeldempfängerinnen und -empfänger erhalten als Ausgleich für den starken Anstieg der Energiekosten einen weiteren Heizkostenzuschuss.
Der Heizkostenzuschuss wird allen Wohngeldempfängerinnen und -empfängern geleistet, denen mindestens in einem der Monate September bis Dezember 2022 Wohngeld gezahlt wird. Der Heizkostenzuschuss ist nach der Personenzahl im Haushalt gestaffelt und beträgt für Haushalte mit einer Person 415 Euro, mit zwei Personen 540 Euro. Für jede weitere Person kommen 100 Euro hinzu.
In Nordrhein-Westfalen wird die Einmalzahlung voraussichtlich Ende Januar 2023 ausgezahlt werden. Ein Antrag ist nicht erforderlich, der Heizkostenzuschuss wird den berechtigten Personen vom Land automatisch gezahlt.
Wir arbeiten gerade an unserer neuen Homepage! Diese wird bald online gehen.
Terminvereinbarung:
Um Wartezeiten bei Ihren Anliegen und Ihrem Besuch im Stemweder Amtshaus zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, einen Termin zu reservieren.
Bitte nutzen Sie hierfür unsere Online-Anmeldung oder kontaktieren Sie uns per Mail über buergerservice@stemwede.de oder telefonisch unter 05745/78899-0.
Wir sind gerne für Sie da!
Unsere Servicezeiten, zu denen Sie uns auch telefonisch erreichen:
Montag | 08:30 | - | 12:00 Uhr |
14:00 | - | 16:00 Uhr | |
Dienstag | 08:30 | - | 12:00 Uhr |
Mittwoch | 08:30 | - | 12:00 Uhr |
14:00 | - | 16:00 Uhr | |
Donnerstag | 08:30 | - | 12:00 Uhr |
14:00 | - | 18:00 Uhr | |
Freitag | 08:30 | - | 12:00 Uhr |
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