Kokeln verboten - Brauchtum erlaubtMit Blick auf das Osterfest Anfang April weist die Gemeinde Stemwede auf die bestehenden, vom Land NRW festgesetzten und landesweit geltenden Regeln hin, die beim Abbrennen von Osterfeuern gelten. So sind übliche Brauchtumsfeuer und Gemütlichkeitsveranstaltungen in diesem Jahr am Karsamstag sowie am Ostersonntag grundsätzlich nicht genehmigungspflichtig und auch möglich. Allerdings müssen die Feuer vorab bei der Gemeindeverwaltung schriftlich angezeigt werden. Auch gelten in Bezug auf Verbrennungsort, Aufsicht und Sicherung eines solchen Feuers konkrete Regeln, die u.a. auf der Homepage der Gemeinde Stemwede einzusehen und verbindlich sind. Generell gilt: das Entsorgen von Baum-, Strauch- oder Grünschnitt und gleichgelagertem Abfall über Feuerstätten ist laut Landesimmissionsschutzgesetz (§ 7 LImSchG) verboten und kann bei Missachtung Bußgelder nach sich ziehen. Wer in Stemwede am Karsamstag oder Ostersonntag ein Brauchtumsfeuer plant, meldet sich bitte vorab über die Online-Anmeldung, per Mail mit dem Anmeldeformular oder auch telefonisch in der Gemeindeverwaltung bei Norbert Gräber (n.graeber@stemwede.de – 05745/ 788 99 912) oder Torsten Fischer (t.fischer@stemwede.de – 05745/ 788 99 911). Bei der schriftlichen Anmeldung sind Name, Kontaktdaten und Telefonnummer einer/s Verantwortlichen sowie der Abbrennort, die Anzahl der teilnehmenden Personen und das zur Verbrennung kommende Material anzugeben. Einhergehend mit der Anmeldung eines Feuers verpflichten sich die Veranstalter, die geltenden Regelungen (siehe unten) einzuhalten. ONLINE-ANMELDUNG - hier können Sie bequem Ihr Brauchtumsfeuer anmelden. Anmeldeformular (ausfüllen und per Mail versenden) Hinweise Land NRW: §7 LImschG - Verbrennen im Freien |
02.03.2022 |