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Familienförderung

Junge Familien werden finanziell entlastet

Beitragsbefreiung für Geschwisterkinder im Kindergarten


Im Rahmen der Familienförderung möchte die Gemeinde Stemwede junge Familien unterstützen und die finanziell stark belasteten Familien, die zwei Kinder gleichzeitig in einer Tageseinrichtung betreuen lassen, entlasten.

Aus diesem Grund übernimmt die Gemeinde Stemwede den Geschwisterkindbeitrag in voller Höhe, wenn zwei Kinder gleichzeitig in einer Tageseinrichtung für Kinder oder von einer Tagesmutter betreut werden. Somit ist kein Beitrag mehr von den Eltern für das Geschwisterkind zu entrichten.

Reduzierte Müllabfuhrkosten für die sogenannte Windeltonne

Nach der aktuellen Satzung über die Abfallentsorgung der Gemeinde Stemwede wird Haushalten mit besonderer Bedarfssituation (z. B. mit Windeln tragenden Kleinkindern oder pflegebedürftigen Familienmitgliedern) auf Antrag ein zusätzlicher Abfallbehälter für Restmüll als gebührenermäßigte Windeltonne (wahlweise in den Größen 60 l, 80 l oder 120 l) zur Verfügung gestellt.

Bei Kleinkindern wird bis zur Vollendung des 3. Lebensjahres der Anspruch auf eine Windeltonne unterstellt.

Für Pflegebedürftige in privaten Haushalten muss die Bedürftigkeit jährlich durch die Vorlage einer Bestätigung eines Arztes oder eines Pflegedienstes nachgewiesen werden.
Nach Ende der Bedürftigkeit ist die Windeltonne zurückzugeben bzw. wird zu dem Gebührensatz eines normalen Abfallbehälters für Restmüll zur Verfügung gestellt.

 

 

Kontakt

Ulrike Kollweier »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 925
Fax: +49 5745 78899 180
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