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Ehe und Partnerschaft            

Heiraten in Stemwede

Die Gemeinde Stemwede bietet Heiratswilligen verschiedene Örtlichkeiten für die Eheschließung an. Auch bei der standesamtlichen Trauung darf es romantisch und traditionell sein. Schließlich ist das Ja-Wort auf dem Standesamt das zumindest rechtlich „Wichtigere“ und verdient schon allein deshalb besondere Aufmerksamkeit.

In der Bokemühle Levern, in der Bockwindmühle Oppenwehe, im Heimathaus Wehdem und im Gemeindehaus Dielingen werden auch Termine außerhalb der normalen Öffnungszeiten und am Wochenende vergeben.

Anmeldung für die Eheschließung und Lebenspartnerschaft

Zuständig für die Entgegennahme der Anmeldung ist das Standesamt,
in dessen Bezirk eine/r der Verlobten den Wohnsitz oder gewöhlichen Auftenthaltsort hat.
Heiraten selbst kann man mit einer sogenannten Ermächtigung jedoch  auch in einem anderen Standesamt.

Welche Unterlagen Sie benötigen und nähere Informationen zum Verfahrensablauf erhalten Sie in einem persönlichen Gespräch im Standesamt.

Beide Heiratswilligen sollen zur Anmeldung persönlich und gemeinsam vorsprechen. Ist ein Teil  verhindert, so kann sie/er sich in einer sogenannten Beitrittserklärung mit der Anmeldung durch die Partnerin  bzw. den Partner einverstanden erklären.

Die Anmeldung der Eheschließung im Standesamt ist frühestens 6 Monate vor dem geplanten Eheschließungstermin möglich, da die Anmeldung nur ein halbes Jahr Gültigkeit hat. Eine vorherige Terminreservierung ist jedoch in den meisten Fällen schon eher möglich.

Trauzeugen sind nicht erforderlich, es können jedoch bis zu zwei Trauzeugen an der Eheschließung mitwirken.



Kontakt

Lisa Klostermann »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 957
Fax: +49 5745 78899 190
E-Mail oder Kontaktformular