In der Bundesrepublik Deutschland wurde am 1. November 2010 ein neuer Personalausweis eingeführt. Alle alten Ausweise behalten ihre Gültigkeit bis zum ausgewiesenen Datum. Ein vorzeitiger Umtausch des alten Personalausweises ist aber jederzeit möglich.
Mithilfe des neuen Personalausweises können viele Behördengänge, Überweisungen und Vertragsabschlüsse künftig bequem von zuhause aus erledigt werden, denn er kann dank vieler neuer Funktionen auch im Internet eingesetzt werden. Bei der Antragstellung im Bürgerbüro erhalten die Bürger eine Beratung und Informationsmaterial zu den Neuerungen des Ausweises wie der eID-Funktion und müssen erst bei der Abholung entscheiden, ob sie diese nutzen wollen.
Mehr Informationen zu den Funktionen finden Sie im
Personalausweisportal.
Welche Unterlagen werden benötigt?Für Ihren Antrag benötigen Sie Ihren alten Personalausweis, auch wenn er ungültig ist oder Ihren Kinderreisepass oder Ihren Reisepass. Außerdem benötigen Sie ein aktuelles Lichtbild, sowie die Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde bzw. das Familienstammbuch.
Der elektronische Antrag wird in Ihrem Beisein ausgefüllt. Dieser muss eigenhändig unterschrieben werden, Sie können sich also nicht vertreten lassen.
Hinweise zu dem Lichtbild:Mit dem neuen Personalausweis haben sich auch die Vorschriften für Lichtbilder geändert.
Danach muss das Foto die Gesichtszüge der Person von der Kinnspitze bis zum Haaransatz sowie die linke und rechte Gesichtshälfte deutlich zeigen. Die Gesichtshöhe muss 70 bis 80 % des Fotos einnehmen. Dies entspricht einer Höhe von 26 - 32 Millimeter. Bei volumenreichem Haar sollte darauf geachtet werden, dass der Kopf (einschl. Frisur) vollständig abgebildet ist, wenn möglich ohne die Gesichtsgröße zu verkleinern.
Voraussetzungen:Um einen Personalausweis eigenständig zu beantragen, müssen Sie mindestens 16 Jahre alt sein. Eine Antragstellung ist auch früher möglich, dann jedoch nur in Begleitung des Sorgeberechtigten (Vater, Mutter oder Vormund/ Pfleger). Bei gemeinsam lebenden Eltern genügt es, wenn ein Elternteil persönlich anwesend ist und vom anderen Elternteil eine Vollmacht und der Ausweis (zur Überprüfung der Unterschrift) vorgelegt wird. Nutzen Sie bitte dafür ausschließlich den
entsprechenden Vordruck. Dann muss jedoch das
Einverständnis der Sorgeberechtigen vorliegen. Leben die Sorgeberechtigten nicht nur vorübergehend getrennt oder sind sie geschieden, kann die sorgeberechtigte Person, in deren Wohnung das Kind gemeldet ist, den Antrag stellen.
Vordruck "Vollmacht zur Abholung eines Ausweises"Vordruck "Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten"Welche Gebühren fallen an?37 Euro (Für Personen unter 24 Jahren beträgt die Gebühr 22,80 Euro).
Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeit 6 Jahre, ansonsten 10 Jahre.
Eine Verlängerung der Gültigkeit ist nicht möglich.
Wenn Sie den neuen Personalausweis abholen, müssen Sie den bisherigen oder vorläufigen Personalausweis (evtl. auch Kinderausweis/-reisepass) zur Entwertung bzw. Abgabe mitbringen.
Verlust:Bitte informieren Sie umgehend Ihr zuständiges Bürgerbüro, falls Ihnen Ihre Ausweisdokumente abhanden gekommen sind. Für eine Neubeantragung im Verlustfall bringen Sie bitte Ihr Familienstammbuch oder Ihre Geburts- oder Heiratsurkunde im Original sowie ein aktuelles Lichtbild mit.