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Melderegisterauskunft

Einfache Melderegisterauskunft
Jede Person, die in Stemwede gemeldet ist, hat das Recht, kostenlos schriftliche Auskunft über die Daten zu erhalten, die über sie im Melderegister gespeichert sind.
Eine Erteilung von Auskünften aus dem Melderegister an Dritte ist nur zulässig, wenn die anfragende Stelle schriftlich erklärt, dass die angeforderten Auskunftsdaten nicht zum Zwecke der Werbung oder des Adresshandels verwendet werden, es sei denn, die betroffene Person hat in die Übermittlung für jeweils diesen Zweck ausdrücklich eingewilligt.
Sofern die Daten für gewerbliche Zwecke verwendet werden, sind diese Zwecke anzugeben. Anfragende Stellen müssen eine entsprechende Erklärung bei Anfragen abgeben.
Hierfür kann der untenstehende Antrag auf Erteilung einer Melderegisterauskunft verwendet werden.
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde gegen eine Gebühr von 11 Euro folgende Auskünfte:
Vor- und Familienname Doktorgrad derzeitige Anschriften sofern die Person verstorben ist, diese Tatsache.

Erweiterte Melderegisterauskunft
Die Gebühr für die erweiterte Meldeauskunft beträgt 15 Euro.
Für eine Auskunft mit erhöhtem Verwaltungsaufwand (z.B. Archivauskunft) beträgt die Gebühr 20 Euro.
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, kann eine erweiterte Melderegisterauskunft erhalten, die zusätzlich folgende Daten umfassen kann:
frühere Namen Geburtsdatum und Geburtsort sowie bei Geburt im Ausland auch den Staat Familienstand, beschränkt auf die Angaben, ob verheiratet oder eine Lebenspartnerschaft führend oder nicht
derzeitige Staatsangehörigkeiten
frühere Anschriften Einzugs- und Auszugsdatum
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des gesetzlichen Vertreters
Familienname und Vornamen sowie Anschrift des Ehegatten oder des Lebenspartners
Sterbedatum und -ort sowie bei Versterben im Ausland auch den Staat

Kontakt

Jens Portele »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 932
Fax: +49 5745 78899 180
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