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Meldeangelegenheiten

Wohnsitz anmelden

Wer eine Wohnung bezieht, hat sich innerhalb von zwei Wochen nach dem Einzug bei der Meldebehörde anzumelden. Für die Anmeldung einer neuen Wohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass, bei minderjährigen Kindern den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch im Original. Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Einzug schriftlich bestätigen. Die ausgefüllte und unterschriebene

Wohnungsgeberbescheinigung nach § 19 BMG (PDF, 393 kB)

ist bei der Anmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

Wohnsitz als Zweitwohnsitz anmelden

Wer in Deutschland aktuell gemeldet ist und eine weitere Wohnung nicht länger als 6 Monate bezieht, muss sich für diese weitere Wohnung weder an- noch abmelden.

Wer nach Ablauf von sechs Monaten nicht aus dieser Wohnung ausgezogen ist, hat sich innerhalb von zwei Wochen bei der Meldebehörde anzumelden.

Für die Anmeldung einer Nebenwohnung benötigen Sie Ihren Personalausweis und/oder Ihren Reisepass, bei minderjährigen Kindern den Kinderausweis bzw. Kinderreisepass, evtl. Personalausweis und/oder Reisepass sowie die Geburtsurkunde bzw. das Familienstammbuch im Original, sowie die Wohnungsgeberbestätigung.

Wohnsitz abmelden

Die Abmeldung einer Wohnung bei der Meldebehörde ist nur erforderlich, wenn nach dem Auszug aus einer Wohnung keine neue Wohnung in Deutschland bezogen wird. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Wohnsitz in das Ausland verlegt wird oder eine Nebenwohnung aufgegeben wird. Ein Nebenwohnsitz kann nur beim Hauptwohnsitz abgemeldet werden.

Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer müssen den Mieterinnen und Mietern den Auszug schriftlich bestätigen. Die ausgefüllte und unterschriebene

Wohnungsgeberbestätigung (PDF, 55 kB)

 ist bei der Abmeldung in der Meldebehörde vorzulegen.

Für die Wohnungsgeberbestätigung kann steht den Wohnungsgebern auch ein Online-Dienst zur Verfügung. Hier kommen Sie zur Online-Wohnungsgeberbestätigung.

Bei Ihrer Anmeldung oder Ummeldung im örtlich zuständigen Bürgerbüro erhalten Sie eine kostenfreie Meldebestätigung.
Darüber hinaus können Sie auf Antrag eine gebührenpflichtige Meldebescheinigung erhalten.

 

Kontakt

Jens Portele »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 932
Fax: +49 5745 78899 180
E-Mail oder Kontaktformular
Sabine Denker »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 909
Fax: +49 5745 78899 180
E-Mail oder Kontaktformular
Johanna Diekmeyer »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 910
Fax: +49 5745 78899 180
E-Mail oder Kontaktformular