Seit dem 01.01.2011 ist für die Ausstellung oder Änderung (z. B. Steuerklassenänderung, Geburt eines Kindes, Kirchenaustritt) nur noch das Finanzamt in Lübbecke bzw. Minden zuständig.
Die Lohnsteuerkarte wurde durch die Elektronische LohnSteuerAbzugsMerkmale (ELStAM) ersetzt.
Bei den ELStAM handelt es sich um die Angaben, die bislang auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen sind. Beim Arbeitgeber werden steuerlich bedeutsame Änderungen nach der Eintragung im Melderegister automatisch für Ihren Lohnsteuerabzug berücksichtigt.
Ein Steuerklassenwechsel gilt immer ab Folgemonat der Antragstellung. Der Antrag muss bis spätestens zum 30.11. des Jahres erfolgen.
Soll ein Kinderfreibetrag eingetragen werden, ist neben den Steuerkarten auch die Geburtsurkunde vorzulegen.
Die Zahl der Kinderfreibeträge für Kinder über 18 Jahre erfolgt grundsätzlich durch das für Sie zuständige Finanzamt.
Für die Eintragung eines Kinderfreibetrages für Kinder unter 18 Jahren, die nicht in Ihrem Haushalt leben, ist eine sog. steuerliche Lebensbescheinigung erforderlich. Diese Bescheinigung erhalten Sie am Hauptwohnsitz des Kindes.
Sollten Sie aus der Kirche austreten wollen, ist das jeweilige Amtsgericht zuständig:
Amtsgericht Minden (für Hille, Minden, Petershagen und Porta Westfalica)
Amtsgericht Lübbecke (für Hüllhorst, Lübbecke und Pr. Oldendorf)
Amtsgericht Rahden (für Espelkamp, Rahden und Stemwede) und
Amtsgericht Bad Oeynhausen (für Bad Oeynhausen)