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Führungszeugnis

Das Führungszeugnis wird vom Bundeszentralregister in Bonn ausgestellt. Ein Führungszeugnis kann beantragen, wer das 14. Lebensjahr vollendet hat.

Den Antrag können Sie bei jeder Meldebehörde stellen, bei der Sie mit einer Wohnung gemeldet sind.
Bringen Sie dazu bitte Ihren Personalausweis oder Pass mit.
Bis zum 18. Geburtstag kann auch der/die gesetzliche Vertreter/in die Ausstellung des Führungszeugnisses beantragen.
Die gesetzliche Vertretungsperson hat bei der Antragstellung ihre Vertretungsmacht nachzuweisen.
Eine Bevollmächtigung zur Antragstellung ist nicht möglich.

Ab dem 18. Lebensjahr ist für die Antragstellung ein persönliches Erscheinen erforderlich.
Eine Vertretung, auch durch einen Bevollmächtigten, ist nicht möglich.
Bei der Beantragung eines erweiterten Führungszeugnisses ist eine schriftliche Aufforderung der Stelle vorzulegen, die das "erweiterte Führungszeugnis" benötigt.

Gebühr: 13 Euro

Führungszeugnisse können online über das Bürgerservice-Portal oder beim Bundesamt für Justiz beantragt werden.
Voraussetzung hierfür sind der elektronische Personalausweis mit eingeschalteter Online-Ausweisfunktion und ein Kartenlesegerät.

Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Bundesamtes für Justiz.

 

27.03.2018