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Beglaubigungen

Beglaubigung von Schriftstücken und Zeugnissen

Bei einer amtlichen Beglaubigung wird mit Siegel und Unterschrift bestätigt, dass die vor Ort gefertigte Kopie mit dem vorgelegten Dokument übereinstimmt.
Für eine Beglaubigung müssen Sie oder eine von Ihnen beauftragte Person (keine schriftliche Vollmacht notwendig) persönlich erscheinen.
Eine Beglaubigung ist nur möglich, wenn das Dokument von einer deutschen Behörde ausgestellt wurde oder wenn Sie das Dokument beglaubigen lassen, weil Sie es bei einer deutschen Behörde oder öffentlichen Einrichtung vorlegen müssen.

Eine Kopie von Personenstandsurkunden darf nicht beglaubigt werden, es sei denn, die Urkunden können beim zuständigen Standesamt nicht wiederbeschafft werden.

Beglaubigungen von Unterschriften

Die amtliche Beglaubigung von Unterschriften kann erfolgen, wenn das unterzeichnete Schriftstück zur Vorlage bei einer deutschen Behörde einzureichen ist.
Die Unterschrift muss in Gegenwart der beglaubigenden Dienstkraft geleistet werden.

Kontakt

Jens Portele »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 932
Fax: +49 5745 78899 180
E-Mail oder Kontaktformular
Sabine Denker »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 909
Fax: +49 5745 78899 180
E-Mail oder Kontaktformular
Johanna Diekmeyer »
Amtshaus
Buchhofstraße 17
32351 Stemwede-Levern

Telefon: +49 5745 78899 910
Fax: +49 5745 78899 180
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